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Pseudoverlag? NEIN, danke!

Leider tummeln sich im Verlagswesen auch viele Druckkostenzuschussverlage (DKZV), auch Pseudoverlage genannt, die von unerfahrenen Autoren für die Vermittlung oder Veröffentlichung ihrer literarischen Werke Beträge als sogenannten Zuschuss verlangen (wie z. B. für Druck, Layout, Lektorat, PR, Marketing oder über Pflichtabnahmen, etc.) oder den Autor in anderer Form an den Kosten bzw. dem unternehmerischen Risiko der Veröffentlichung beteiligen. Sie locken im Gegenzug z.B. mit hohen Beteiligungen am Buchverkauf oder anderen Erfolgsaussichten ect., ohne ein wirkliches Interesse am Werk des Autors zu haben. Bücher solcher Unternehmen werden fast nie im Buchhandel angeboten bzw. verkauft.
Die versteckten Kosten sind nicht immer auf den Internetseiten dieser Pseudoverlage zu erkennen, einige versichern sogar explizit, kein DKZV zu sein. Enttarnen kann man sie über spezielle Werbung, wie z. B. "Verlag sucht Autor" oder "Manuskript gesucht", oft treten sie auch direkt an Autoren (über Blogs oder Social Networks) heran und fordern zur Manuskripteinsendung auf u. ä. Spätestens aber nach Zusendung ihres Vertrages sind die Kosten deutlich erkennbar und damit der Betrug am Autor und dessen Buch, sodass man diese "Angebote" möglichst entsorgen sollte. Manche dieser Unternehmen bieten sogar die Vermittlung von Krediten an ...




Viele Verbände und Einrichtungen, wie z. B. Autorenverbände, das Aktionsbündnis für faire Verlage, Literaturinstitutionen, Verbraucherschutzverbände, bemühen sich um Aufklärung über die Geschäftspraktiken dieser "Verlage", die für Autoren äußerst nachteilig sind. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, für Buchpublikationen bei solchen Pseudoverlagen Geld auszugeben. So ist es auch mir als freiberufliche Lektorin ein wichtiges Anliegen, diese Aufklärung zu unterstützen. 

Sagen auch Sie 
„Verlegen kommt von vorlegen – wir als transparente Dienstleistungsunternehmen sind gegen die Präsenz von DKZV/Pseudoverlagen auf den Buchmessen.“
(www.text-theke.com & www.lektorat-ps.com)

Verlag sucht Autor?
„Ein seriöser Verlag sucht keinen Autor durch offene Werbeanzeigen, sondern er sucht Buchkäufer.“
(aktionsbuendnis-faire-verlage.com)


Rechtsprechungen  

"Denn nicht nur in Fachkreisen gilt es als unseriös, einen Zuschussverlag zu betreiben, in welchem die Autoren selbst die Erstellung ihrer eigenen Bücher bezahlen müssen."
Landgericht Stuttgart, Az. 17 O 338/06

"Die Dienstleisterverlage, wie eben die der Klägerin, sind eben keine Verlage, wie die herkömmlichen Verlage, wie sie im Verständnis auch der interessierten Verkehrskreise aber auch der Allgemeinheit bekannt sind." [...] "Üblicherweise werden Bücher solcher Unternehmen kaum im Buchhandel angeboten."
OLG München, Urteil vom 13. Juli 2009, Az. 4 6 U 2250/09

Landgericht München I (Az. 4 HK O 4090/08)
entschied, dass der Begriff "Pseudoverlag" zulässig ist. Er "charakterisiert und beschreibt den Unterschied der Leistungen des Dienstleisterverlags von denen der üblichen Publikumsverlage, die insbesondere die finanziellen Aufwendungen für die Herausgabe eines Manuskripts als Buch vorlegen."

Weitere Informationen auf unserem Blog: NEIN-zu-DKZV