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Verwertungsrecht versus Urheberrecht

Für betroffene Autoren wichtig:

Es verwundert sehr, dass Geschäftsführung/Verwalter von in Insolvenz geratenem DKZV den Autoren mitteilt, dass – wenn sie den Nichteintritt des Autorenvertrages bestätigen (also Beendigung des Vertrages wegen Übernahme) – ihr Urheberrecht wieder an sie zurückgeht. Sehr komisch, denn ein Verlag erhält immer nur die Verwertungsrechte, nie das Urheberrecht, da dies beim Autor bleibt (und sogar vererbt werden kann).
Also aufpassen, liebe Autoren, was man unterschreibt bzw. die richtigen Forderungen stellen – denn jetzt gilt es, da rauszukommen, aber mit den Verwertungsrechten in der Tasche, was bedeutet, dass der insolvente Pseudoverlag die Bücher von allen Plattformen nehmen muss ... :-)
Übrigens: Für die Forderung bzw. fristgerechten Widerspruch benötigt man keinen Anwalt ;-)
Ergo: DKZV und Insolvenzverwalter kennen sich nicht aus ... Verwertungsrecht vs. Urheberrechtverwundert.

Weitere Infos: Blog NEIN-zu-DKZV